Freitag, 29. März 2024

Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 soll das Wehrpflichtgesetz geändert werden. Neben viel was die Feuerwehr nur bedingt Interessiert  wird aus dem Wort sechs das Wort vier im §13a. Kurzum die Verpflichtung im Katastrophenschutz würde nur noch 4 Jahre dauern. Für alle die bereits verpflichtet sind scheint der geplante §53 interessant – das Ganze scheint auf Antrag rückwirkend möglich zu sein.

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